Ärger mit den Handwerkern Wer einen Handwerker beauftragt, möchte sich Arbeit und Mühe ersparen. Kommt anstelle eines Fachmanns aber ein schwarzes Schaf, sind Ärger und Streit vorprogrammiert. Die Gründe für den Ärger mit den Handwerkern sind sehr vielschichtig, da wäre zum einen der Ärger mit dem Kostenvoranschlag, denn die vorgeschlagenen Preise müssen vom Handwerker nicht garantiert werden. Sollten die Kosten um mehr als 15 – 20 % steigen, muss dies vom Handwerker mitgeteilt werden. Der Kunde kann dann den Vertrag kündigen, ist aber verpflichtet, die bisher erbrachten Leistungen zu zahlen.
Ein weiteres Ärgernis können vereinbarte Termine sein. Kein Handwerk wird sich auf eine genaue Uhrzeit bei der Vereinbarung eines Termins einlassen, denn ist ein fester Termin ob für den Beginn oder die Fertigstellung vereinbart, ist dieser bindend. Hält der Handwerker den Termin nicht ein, entstehen Schadensersatzansprüche. Anfahrtskosten sorgen auch sehr oft für Ärger zwischen Handwerker und Kunde. Eine gesetzliche Regelung für Anfahrtskosten gibt es nicht, vielmehr sollte der Kunde sich verbindliche Angebote für Anfahrtskosten geben lassen. Ist auf der Rechnung eine Fahrtkostenpauschale aufgeführt, muss diese nur hingenommen werden, wenn sie in realistischen Abständen nach Entfernung gestaffelt sind. Pfusch ist wohl der häufigste Grund für einen Streit. Oftmals machen die Handwerker auch etwas kaputt, hier geht eine Vase zu Bruch oder da fällt ein Bilderrahmen auf den Boden. Diese Schäden können Sie sich erstatten lassen.
Mit Abschluss des Vertrages ist der Handwerker verpflichtet, eine mängelfreie Arbeit abzuliefern. Entspricht die Arbeit nicht dem üblichen Standard, kann eine Nachbesserung vom Kunden verlangt werden. Die Mehrkosten muss der Handwerker tragen. Ist nach zweimaligem Nachbessern der Schaden nicht behoben, kann der Schaden selbst behoben oder ein anderer Handwerker beauftragt werden. Die Kosten hierfür trägt der Handwerker.
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